Zum Refomvertrag der EU
Charta der Grundrechte der Europäischen Union — heiße Luft?
Unsere Regierung, und jene politischen Parteien, die zumindest offiziell sich von Rassismus fernhalten, erklären uns, dass der Vertrag von Lissabon, auch Reformvertrag genannt, das Beste sei, was möglich ist und in vielerlei Hinsicht einen absoluten Fortschritt zu den früheren Verträgen, vor allem in menschenrechtlicher und sozialer Hinsicht, darstellt. Allen voran wird immer die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. (GRCh) als völlig neue Leistung gerühmt.
Was ist nun dran an dieser GRCh
(Amtsblatt der EU: Charta
und Erläuterungen).
Europäische Menschenrechtskonvention (ERMK): in der Gültigkeit der jeweilig ratifizierten Zusatzprotokolle (leider nur auf engl. o. frz.) als Überblick.
Die GRCh lehnt sich inhaltlich völlig an die ERMK an. Letztere steht europaweit seit 1953 in allen Staaten (auch in Großbritannien!) im Verfassungsrang, seit 1998 in der Form des Zusatzprotokolls 11. Inhaltlich ist also GRCh schon lange in allen einzelstaatlichen Verfassungen verankert, von manchen bereits menschenrechtlich überholt (von der österreichischen in einigen Aspekten schon seit 40 Jahren! Zusatzprotokoll 13). Manchmal erweckt GRCh die Anschein, als stecke mehr dahinter, aber da wird sie in den jeweiligen Artikeln sofort (Zitat): " ... nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten" eingeschränkt, spätestens in den Erläuterungen zur Charta (denn diese sind, weil sie die "richtige Interpretation" vorgeben, genau so EU-Recht wie die Charta selbst) Nur zwei charakteristische Beispiele (aber diese sind beliebig vermehrbar):
-> Sklaverei und Zwangsarbeit (Erläuterungen zu Art. 5 GRCh): Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt:
a) ... Arbeit, die von einer Personen verlangt wird, ..., die der Freiheit entzogen, oder bedingt entlassen worden ist,
b) ..., Dienstleistung militärischer Art, oder Wehrersatzdienst,
c) ... wenn Notstände oder Katastrophen ...,
d) ... eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.
Somit wird durch die aktivierende Beschäftigungspolitik des AMS unter Androhung gravierender Folgen der Zwang jede beliebige Arbeit anzunehmen über die "übliche Bürgerpflicht" EU konform legalisiert. Wie weit sind wir da noch von einer "ordentlichen Beschäftigungspolitik" entfernt?
-> In den ordentlichen Verfahren ist die Todesstrafe schon lange in allen europäischen Staaten außer Kraft (Zusatzprotokoll 6 EMRK)! Nach wie vor bleibt aber in Sondergesetzgebungen die Todesstrafe in der EU legal und ist in mehreren Staaten erhalten. (Erklärungen zu Artikel 2 GRCh – Recht auf Leben). Also: nach wie vor wäre die Beschießung eines Karl Marx Hofes, die "Tötung" der dort Demonstrierenden durch einen militärischen Einsatz möglich, und, wenn in der österr. Sondergesetzgebung für Kriegs- und Krisenzeiten die Abschaffung der Todesstrafe (Art. 85 B-VG ) wieder sistiert wird (das verhindert die Charta eben nicht!), ist die anschließende Hinrichtung der "Rädelsführer" (oder was man dafür hält) wieder durchzuführen (ein Berufsheer ist dazu ideal!).
Einstweilen ist unsere österr. Verfassung fortschrittlicher als die Charta, wo liegt da der Fortschritt für uns, ebenso wie für Europa.
Das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK (von Österreich, Deutschland und der Schweiz bereits ratifiziert) möchte inzwischen zur Totalabschaffung der Todesstrafe (auch für Zeiten außerordentlicher Verhältnisse) verpflichten. – Aber die EU sieht das in ihrer GRCh noch nicht vor!
Die "Grundrechtecharta" ist in zwei Punkten besonders problematisch:
a) die oftmalige Einschränkung "... werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln ..."
b) die mangelnde Einklagbarkeit, welche für viele der "Wunschvorstellungen" gleich gar nicht gegeben ist, weil die dazu notwendige EU-Richtlinie nicht beabsichtigt ist und auch hier oft in Konkurrenz mit dem übergeordneten Primat des Verbots der Verzerrung des Wettbewerbs steht.
Die GRCh ist also nur der in allen Staaten geltende Minimalkonsens. Einige Staaten gehen bereits darüber hinaus, keiner liegt darunter!
Man bedenke, durch sie muss weder der derzeitige Umgang des Staates weder mit EU Bürgern und schon gar nicht mit den EU-Ausländern geändert werden. Durch sie steht einem weiteren Ausbau des Überwachungsstaates nichts entgegen. Sie stellt auch kein Hindernis dar personenbezogene Daten mit den USA auszutauschen. Auch im Umgang der Unternehmen mit den Lohnabhängigen kann weiter "liberalisiert" werden.
Ist das ein Fortschritt?
Last modified: Sat Mar 15 09:22:30 CET 2008

